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Staatliche Kunstsammlung, Dresden


Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Residenzschloss Taschenberg 2
de
01067 Dresden
Tel.: + 49 351 49142000
Fax.: + 49 351 49142001
besucherservice@skd.museum

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zählen zu den bedeutendsten Museen der Welt. Insgesamt 12 Museen bieten eine thematische Vielfalt, die in ihrer Art einzigartig ist. Ursprung der Museen ist die Sammlung der sächsischen Kurfürsten und polnischen Könige. Historische Quellen belegen die Gründung der fürstlichen Kunstkammer im Residenzschloss durch Kurfürst August im Jahre 1560. August der Starke und sein Sohn König August III. waren bedeutende Mäzene und bemerkenswerte Kunstkenner. Ihre systematisch angelegten Kunstkabinette, die schon damals ausgewählten Kreisen zugänglich gemacht wurden, bilden den Kern der wunderbaren Kunstschätze der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.

Bis heute sehen sich die Sammlungen verpflichtet, Traditionen zu bewahren, Visionen zu entwickeln und die Zukunft mitzugestalten. Im Jahr 2010 feiern die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden Tradition und Zukunft ihrer 450-jährigen Sammeltätigkeit.

Der Museumsverbund Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Kurzform SKD, ist dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen unmittelbar nachgeordnet und seit dem 1. Januar 2009 als Staatsbetrieb organisiert. Der historisch entstandene Verbund strukturiert sich in 12, in ihren jeweiligen Sammlungsbereichen selbständig geleiteten, Museen, der Generaldirektion, einer Verwaltung, zentralen Servicebereichen und weiteren Institutionen und Einrichtungen.

Die SKD werden durch die Geschäftsführung geleitet. Der Geschäftsführung gehören der Generaldirektor, der kaufmännische Direktor und bis zu drei Stellvertreter des Generaldirektors an. Die Geschäftsführung wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von einem Verwaltungsrat beraten und beaufsichtigt. Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern, welche vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst berufen und abberufen werden. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Vertretern der obersten Landesbehörden, weiteren Personen aus Kultur, Wissenschaft oder Wirtschaft sowie einem Vertreter aus dem örtlichen Personalrat zusammen. Jeweils für vier Jahre beruft das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einen wissenschaftlichen Beirat, der die SKD in grundsätzlichen wissenschaftlichen Angelegenheiten berät.

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