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Berthe Morisot

Restitution des Werkes Jeanne Pontillon à la capeline von Berthe Morisot an die Erben

Berthe Morisot

Rund 20 Erben wurden ausgeforscht
Die Salzburger Landesregierung hat bereits am 6. September 2010 ihre Bereitschaft bekundet, das Kunstwerk an die berechtigten Erben zurückzugeben. Infolge von Nachforschungen über das genealogische Bureau Andriveau in Paris konnten 18 Personen unterschiedlicher Nationalität (Frankreich, Belgien, USA) als Erben festgestellt werden. Diese haben die Pariser Pariser Kunsthändlerin Elizabeth Royer-Grimblat mit der Rückholung bevollmächtigt und beauftragt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Mehr als 40 Staaten – darunter auch Österreich – haben im Jahr 1998 wurden die „Washingtoner Erklärung“ unterzeichnet. Darin erklären sie ihre Bereitschaft, während der NS-Zeit entzogene Kunstwerke zu identifizieren, die Eigentümer oder deren Erben ausfindig zu machen und faire und gerechte Lösungen für Restitutionen zu finden. Die Salzburger Landesregierung hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2002 die Voraussetzungen, unter denen eine Restitution erfolgen soll, festgelegt. Nach diesem Regierungsbeschluss sind die Voraussetzungen für eine Restitution im Fall des Bildes von Berthe Morisot nicht gegeben, da dieser nur Kunstwerke erfasst, die auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich entzogen wurden. Die „Washingtoner Prinzipien“ können dennoch als materielle Grundlage für eine freiwillige, auf moralische Erwägungen gründende Rückgabe herangezogen werden“, heißt es in dem Regierungsbeschluss.

„Ich freue mich, dass wir heute die langgeplante Restitution des Pastellgemäldes Jeanne Pontillon à la capeline von Berthe Morisot offiziell durchführen können. Ich möchte dem Honorarkonsul Peter Lechenauer für seine engagierte Unterstützung in der schwierigen Erbermittlung danken. Heute kann dieses „Kapitel“ mit einem, für alle Seiten befriedigendem Resultat abgeschlossen werden. Frau Royer-Grimblat übernimmt heute das Gemälde als Vertreterin der rechtmäßigen Besitzer.“






  • 27.04.2016
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