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Juwelen des Grünen Gewölbes werden erst nach Prozessende ausgestellt – Freistaat Sachsen stellt Adhäsionsantrag

Die erste Untersuchung der an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) übergebenen Beutestücke des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe ergab, dass einzelne Objekte zwar Schäden aufweisen, ihre kunsthistorische Bedeutung aber gleichbleibend hoch ist und ihre internationale Strahlkraft ungebrochen besteht. Da die Schmuckstücke weiterhin Beweisstücke im Strafverfahren sind, dürfen sie derzeit nicht öffentlich präsentiert werden.

Wie eine Restauratorin der SKD am Dienstag in der Hauptverhandlung ausgesagt hat, weisen die Objekte unterschiedliche Erhaltungszustände auf, wobei die Bandbreite der äußeren Einwirkungen von mechanischen Beschädigungen bis hin zu eingedrungener Feuchtigkeit reicht. Diese Schäden können jedoch nahezu vollständig restauriert werden.

Die SKD werden eine Expertenkommission einberufen, um den Zustand der Objekte und die Restaurierungsmaßnahmen zu diskutieren.

Folgende Objekte befinden sich wieder im Besitz der SKD:
- der Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens aus der Brillantgarnitur von Jean Jacques Pallard, Genf/ Wien, zwischen 1746 und 1749

- die Hutkrempe, der sog. Reiherstutz aus der Brillantgarnitur, von August Gotthelf Globig, Dresden, zwischen 1782 und 1807

- der Degen aus der Diamantrosengarnitur von Christian August Globig und August Gotthelf Globig, Dresden, 1782-1789 (in Teilen und ohne Klinge) - zwei gewölbte Schuhschnallen aus der Diamantrosengarnitur, Werkstatt Christian August Globig, Dresden, 1782-1789

- die Hutagraffe aus der Diamantrosengarnitur, Christian August Globig und August Gotthelf Globig, Dresden, 1782-1789

- das Kleinod des Polnischen Weißen Adler-Ordens aus der Diamantrosengarnitur, Christian August Globig und August Gotthelf Globig, Dresden, 1782-1789

- die Epaulette aus der Diamantrosengarnitur, Christian August Globig und August Gotthelf Globig, Dresden, 1782-1789 - sechs Rockknöpfe aus der Diamantrosengarnitur, Jean Jacques Pallard, Genf/ Wien, zwischen 1746 und 1749 - die Aigrette für das Haar in Form einer Sonne aus dem Diamantschmuck und den Perlen der Königinnen, August Gotthelf Globig, Dresden, zwischen 1782 und 1807

- sowie ein Teilstück eines Muffhaken aus dem Diamantschmuck und den Perlen der Königinnen aus der Werkstatt Jean Jacques Pallard, Genf/ Wien, zwischen 1746 und 1749.

Nach wie vor fehlen das Brillantkollier der Königin Amalie Auguste (1824; in Teilen erhalten), die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste (1782), die Epaulette mit dem Sächsischen Weißen (zwischen 1782 und 1789) sowie einzelne Kleinteile.

Um sich etwaige Schadensersatzansprüche sowie Akteneinsicht zu sichern, hat der Freistaat Sachsen im laufenden Prozess einen Adhäsionsantrag beim Landgericht Dresden eingereicht, da aufgrund der Prozesssituation absehbar ist, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten erfolgreich geltend gemacht werden können. Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen die Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Marion Ackermann, Generaldirektorin der SKD: „Wir freuen uns, dass wir dem Publikum schon bald Gelegenheit dazu bieten können, die zurückerlangten Schmuckstücke selbst wieder in Augenschein zu nehmen und ihre Rückkehr mit uns zu feiern. Es wird deutlich werden, dass die kunsthistorisch wichtigsten Schmuckstücke wieder in unserem Besitz sind und dass nur noch wenige Stücke fehlen. Die Restaurierung wird den prachtvollen Gesamteindruck dann vollkommen machen.“








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  • Vitrine im Juwelenzimmer © Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Foto: Alexander Peitz
    Vitrine im Juwelenzimmer © Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Foto: Alexander Peitz
    Staatliche Kunstsammlung, Dresden