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18.05. Schlösser Paretz, Charlottenburg und Schönhausen öffnen für den Publikumsverkehr

Auch die Schlösser Paretz, Charlottenburg und Schönhausen öffnen wieder für den Publikumsverkehr

Nach der coronabedingten Schließung im November 2020 öffnet die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) am 20. Mai 2021 das Schloss Paretz (Havelland) sowie in Berlin den Neuen Flügel des Schlosses Charlottenburg und das Schloss Schönhausen wieder für den Publikumsverkehr. Grundlage für die Öffnung sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg: Im Landkreis Havelland und in Berlin hat die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 den 7-Tage-Inzidenzschwellenwert von 100 unterschritten. Für den Fall, dass dieser Wert in Potsdam weiter unter der kritischen Marke bleibt, plant die SPSG für den 21. Mai 2021 die Öffnungen des Schlosses Sanssouci und des Besucherzentrums an der Historischen Mühle sowie des Schlosses Cecilienhof mit der Ausstellung „Potsdamer Konferenz 1945 – Die Neuordnung der Welt“.

Bereits seit dem 12. Mai 2021 können die Schlösser Caputh (Potsdam-Mittelmark), Oranienburg (Oberhavel) und Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin) wieder im Rahmen der regulären Öffnungszeiten besucht werden.

Darüber hinaus wird die Öffnung weiterer Schlösser im Sommer 2021 vorbereitet. Bitte beachten Sie deshalb auch die fortlaufend aktualisierten Hinweise auf unserer Website www.spsg.de.

Einschließlich der Pfaueninsel in Berlin bleiben alle Park- und Gartenanlagen der SPSG weiterhin zugänglich. Besucherinnen und Besucher sind hier ausdrücklich aufgefordert, sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten, um Infektionsrisiken durch das Coronavirus zu reduzieren.

Vorgaben zum Gesundheitsschutz
Als eine öffentlich geförderte Kultureinrichtung nimmt die SPSG ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, ihren Besucherinnen und Besuchern sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr ernst. Für den Besuch wieder geöffneter Einrichtungen gelten deshalb alle behördlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz (Infektionsschutzgesetz, SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen). Durch entsprechende Beschilderungen und Markierungen sowie durch das Personal wird vor Ort auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen hingewiesen. Festgelegt ist zudem die maximale Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Schlossräumen aufhalten dürfen, um den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht zu unterschreiten.

In den Besucherzentren, den Schloss- und Museumsräumen sowie auf der Fähre zur Pfaueninsel ist das Tragen einer FFP2-Maske oder KN95-Maske Pflicht! Zudem ist in Berlin ein negativer Corona-Test erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Personen, die den Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 vorlegen können. Es gibt keine Testzentren in den Schlössern, die Besucherinnen und Besucher werden deshalb gebeten, sich vorab testen zu lassen (siehe https://test-to-go.berlin/). In Potsdam und Brandenburg müssen derzeit keine Tests vorgelegt werden.

Um sowohl Besucherinnen und Besucher als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirkungsvoll vor der Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, werden bis auf Weiteres keine Führungen angeboten. Ticketbuchung und Registrierung Für die Besuche in den Schlössern ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Für die Schlösser Sanssouci, Cecilienhof, Charlottenburg, Rheinsberg sowie die Pfaueninsel werden Tickets neben dem Verkauf vor Ort auch im Ticketshop unter https://tickets.spsg.de/ angeboten. Die Eintrittskarten können maximal eine Woche vor dem Besuchstermin erworben werden.

In Caputh, Paretz, Oranienburg und Schönhausen können Tickets ausschließlich an den Schlosskassen erworben werden. Diese Tickets sind zeitgebunden und mit einer Einlasszeit versehen. Der letzte Einlass ist jeweils um 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie die Schließzeit aller Häuser um 17:30 Uhr.

Telefonische Reservierungen und Reservierungen per E-Mail sind nicht möglich!

Vor jedem Einlass (auch mit einem Online-Ticket) muss eine Registrierung vorgenommen werden. Wer kein Smartphone hat, kann sich über ein iPad an der Kasse ein- und auschecken. Bitte planen Sie etwas Zeit für das digitale Ein- und Auschecken ein.

Wir bitten für diese Einschränkungen um Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch.






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  • 19.05.2021 - 09.01.2022
    Ausstellung »

    Information
    Watteau. Kunst – Markt – Gewerbe
    9. Oktober 2021 – 9. Januar 2022
    Schloss Charlottenburg – Neuer Flügel
    Spandauer Damm 10-22
    14059 Berlin

    Öffnungszeiten
    Di-So, 9 – 16.30 Uhr, letzter Einlass 15.30 Uhr
    Die Ausstellung ist für Rollstuhlfahrer zugänglich.

    Eintritt
    14 / ermäßigt 10 Euro inkl. Besuch im Obergeschoss zur Besichtigung des Bildes „Einschiffung nach Kythera“

    Early-Bird-Ticket: 12 / ermäßigt 8 Euro. Gültig nur für die Sonderausstellung „Watteau. Kunst – Markt – Gewerbe“ im Erdgeschoss des Neuen Flügels für Einlasszeiten ab 9.00 bis 9.50 Uhr.

    Familienkarte „Charlottenburg+ Familie“ 27 Euro (2 Erwachsene und max. 4 Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

     

    Gültig für einen Besuch in allen Schlössern im Schlossgarten Charlottenburg an einem Tag inkl. der Ausstellung (inkl. Multimediaguide dt. /engl.).

    Jahreskarte 60 / ermäßigt 40 Euro (gültig für 1 Jahr)
    Freier Eintritt in alle geöffneten Schlösser sowie in sämtliche Sonderausstellungen der SPSG

    Besucherinformation
    www.spsg.de/watteauinberlin
    info@spsg.de, Tel.: 0331.96 94-200

    Ticket im Vorverkauf ab 1. Mai 2021 unter https://tickets.spsg.de



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    Stiftung Preußische Schlösser und Gärten