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Denkmalpflege

Preise für professionelle Arbeit in der Denkmalpflege ausgelobt

Denkmalpflege

Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Zentralverband des Deutschen Handwerks prämieren Leistungen in Bremen

Im Jahr 2011 loben die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und der Zentralverband des Deutschen Handwerks den "Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege" in den Bundesländern Bremen und Baden-Württemberg aus. Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von 2.500 bis 7.500 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.

Die Ausschreibung des Preises erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei, dem Landesamt für Denkmalpflege, der Architektenkammer und der Handwerkskammer Bremen. Der Preis wurde in der Hansestadt Bremen zuletzt 2004 ausgelobt.

Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei den Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Andererseits soll der Preis das Handwerk auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren auch Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.

Die "Allgemeinen Vergaberichtlinien" und Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer erhältlich. Sie finden die Formulare auch auf unserer Homepage zum Runterladen, indem Sie unten auf Pressemeldung klicken. Vorschläge und Bewerbungen aus Bremen und Bremerhaven können von Handwerksbetrieben, Architekten, Denkmalpflegern sowie den privaten Bauherren bis zum 21. Juni 2011 an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin, gerichtet werden.

Bonn, den 21. Februar 2011/Schi








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