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Kunstmuseum Bern

Kunstsammlung Gurlitt

Kunstmuseum Bern

Heute, den 7. Mai 2014 wurde das Kunstmuseum Bern durch Herrn Christoph Edel, den Rechtsanwalt des gestern, den 6. Mai 2014 verstorbenen Herrn Cornelius Gurlitt, telefonisch wie schriftlich informiert, dass Herr Cornelius Gurlitt die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern zu seiner unbeschränkten und unbeschwerten Alleinerbin eingesetzt habe.

Trotz Spekulationen in den Medien darüber, dass die Sammlung testamentarisch einer Kunstinstitution ausserhalb Deutschlands vermacht worden sei, schlug die Nachricht wie ein Blitz aus heiterem Himmel ein, bestanden doch zu keiner Zeit irgendwelche Beziehungen zwischen Herrn Gurlitt und dem Kunstmuseum Bern. Dessen Stiftungsrat und Direktion sind einerseits dankbar und freudig überrascht, wollen andererseits aber auch nicht verhehlen, dass das grossartige Vermächtnis ihnen eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen aufbürdet, Fragen insbesondere rechtlicher und ethischer Natur. Zu einer konkreten, sachbezogenen Stellungnahme sehen sie sich vor Einsicht in die relevanten Akten und vor einem ersten Kontakt mit den zuständigen Behörden nicht in der Lage.








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