PROVENIENZFORSCHUNG
Prof. Curt Glaser und den Erben von George Behrens
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Presse15.05.2013
Faire und gerechte Lösung zwischen den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und den Erben von Prof. Curt Glaser und den Erben von George Behrens
Restitution aus der Sammlung Glaser
Nach umfangreichen Recherchen steht für die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen außer Zweifel, dass Prof. Curt Glaser ein Verfolgungsschicksal erlitten hat. Die Verauktionierung seiner Kunstbibliothek und seiner Kunstsammlung, inklusive der beiden Aquarelle von Max Pechstein, werten sie auf der Grundlage der »Washingtoner Erklärung« und der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz« als verfolgungsbedingten Verlust. Das Restitutionsbegehren der Erben nach Prof. Curt Glaser wird daher als berechtigt anerkannt.
Die Erben haben der Bitte der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen nach einem Verbleib der Werke in der Sammlung entsprochen. Gemeinsam wurde vertraglich festgelegt, dass die beiden Aquarelle im Eigentum der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen verbleiben und die Erbengemeinschaft im Gegenzug angemessen entschädigt wird. Für diese faire und gerechte Lösung sind die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen den Erben von Prof. Curt Glaser zu großem Dank verpflichtet.
Restitution aus der Sammlung Behrens
Die Recherchen des Referats für Provenienzforschung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ergaben, dass George Behrens das Werk »Die verletzte Eurydike« von Narcisse Virgilio Díaz de la Peña aufgrund seiner Verfolgung als Jude zwischen 1935 und 1940 verkaufen musste. Daher wird das Bild auf der Grundlage der »Washingtoner Erklärung« und der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz« an die rechtmäßigen Eigentümer, die Erbengemeinschaft nach George Behrens restituiert. Für die faire und gerechte Lösung, das Gemälde von Díaz de la Peña für zehn Jahre als Dauerleihgabe zu überlassen, sind die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen der Erbengemeinschaft zu großem Dank verpflichtet.
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